Der Entschließungsantrag fordert ein gesetzliches Recht auf Altersteilzeit ab dem 1. Juli 2018 und verlangt, dass die Bundesregierung bis zum 31. Mai 2018 einen Gesetzentwurf dazu vorlegt. Ziel ist es, den Zugang zur Altersteilzeit zu sichern, ohne dass eine individuelle Arbeitgebervereinbarung nötig ist.
einfache MehrheitXXVI19.04.2018
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Altersteilzeit soll ab dem 01.07.2018 gelten.
Die Bundesregierung muss bis zum 31.05.2018 einen Gesetzentwurf (Regierungsvorlage) dem Nationalrat vorlegen.
Der Rechtsanspruch ermöglicht Arbeitnehmer*innen den Wechsel in die Altersteilzeit ohne individuelle Arbeitgebervereinbarung, wobei Pensionsbezüge und weitere Sozialansprüche erhalten bleiben.
Arbeitgeber erhalten weiterhin einen Teil der Differenzkosten erstattet (90 % bei Vollzeit, 50 % bei Teilzeit), wodurch die finanzielle Belastung begrenzt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.