Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrags für Bundesbeamte
abgestimmt am
16.05.2018
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert einen zusätzlichen 10‑%igen Pensionssicherungsbeitrag für Bundesbeamte, der nur auf den Teil ihrer Pension angewendet wird, der über €5.130 pro Monat liegt, um das Pensionssystem finanziell zu stabilisieren und Sonderprivilegien abzuschaffen.
einfache MehrheitXXVI16.05.2018
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Ein 10 %iger Pensionssicherungsbeitrag soll auf den Teil der Pension von Bundesbeamten erhoben werden, der die monatliche Höchstbeitragsgrundlage von €5.130 übersteigt.
Der Beitrag soll sich auf die über der ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage liegenden Beträge beziehen.
Der Antrag beruft sich auf die Empfehlung des Rechnungshofs, mindestens einen 5‑%igen Beitrag einzuführen, und schlägt damit eine Verdopplung auf 10 % vor.
Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, eine entsprechende Regierungsvorlage auszuarbeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.