Individueller Karenzanspruch für beide Elternteile
abgestimmt am
24.10.2018
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass jeder Elternteil einen eigenen, teilweise nicht übertragbaren Karenzanspruch erhält und dass dienstrechtliche Ansprüche an eine gleiche Aufteilung der Karenzzeit zwischen Mutter und Vater geknüpft werden. Ziel ist es, die Beteiligung von Vätern an Kinderbetreuung zu erhöhen und damit den Gender Pay Gap zu verringern.
einfache MehrheitXXVI24.10.2018
Entschließung
Familie
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Einführung eines individuellen, nicht übertragbaren Karenzanspruchs für jeden Elternteil, um die Gleichstellung zu stärken.
Die Anrechnung dienstrechtlicher Ansprüche soll an eine möglichst gleiche Aufteilung der Karenz zwischen Mutter und Vater gekoppelt werden.
Aktuelle Situation: nur 4,3 % der Kinderbetreuungsgeldbezieher sind Väter; die Teilzeitquote bei Frauen liegt fast bei 50 %, was die Lohnlücke verstärkt.
Skandinavische Vorbilder zeigen, dass ein Modell mit insgesamt 480 Karenztagen und mindestens 90 Tagen pro Elternteil die Beteiligung beider Elternteile signifikant erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.