Erhöhung des Verteidigungsbudgets im Bundesfinanzrahmengesetz 2019‑2022

Zusammenfassung

Der Antrag erhöht die Obergrenzen für das Bundesheer im Finanzrahmengesetz 2019‑2022, um mehr Mittel für militärische Aufgaben bereitzustellen.
einfache Mehrheit XXVII 03.12.2019
Gesetz
Verteidigung
Gesetzgebungsverfahren
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Obergrenzen für die Rubrik 0,1 (Recht und Sicherheit) werden leicht angehoben, um den Finanzrahmen für die Jahre 2019‑2022 zu aktualisieren.
  • Die Obergrenze für die Untergliederung 14 „Militärische Angelegenheiten“ wird von 2,288 Mrd. € (2019) auf 3,6 Mrd. € (2022) erhöht.
  • Der Antrag begründet die Erhöhung mit einem bestehenden Investitionsrückstau im Bundesheer und dem Ziel, das Verteidigungsbudget bis 2030 auf 1 % des BIP zu steigern.

Reden

7 Reden insgesamt

Pro
Contra
Antrag 10/A - Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022
4:13 min
Antrag 10/A - Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022
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