Änderung von Art. 70 B‑VG – Wahl der Bundesregierung durch den Nationalrat

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert Artikel 70 des Bundes‑Verfassungsgesetzes: Der Nationalrat wählt künftig den Bundeskanzler und die Minister auf Vorschlag des Hauptausschusses, wobei die Minister nicht zwingend Nationalratsmitglieder sein müssen. Bei Nichttagung des Parlaments muss der Bundespräsident eine außerordentliche Tagung einberufen, damit innerhalb einer Woche gewählt wird.
2/3 Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Wahl
Exekutive
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der Bundeskanzler und die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Nationalrat gewählt, basierend auf einem Vorschlag des Hauptausschusses.
  • Mitglieder der Bundesregierung müssen nicht dem Nationalrat angehören, dürfen aber zum Nationalrat wählbar sein.
  • Findet die Wahlzeit nicht während einer Parlamentssitzung statt, beruft der Bundespräsident den Nationalrat zu einer außerordentlichen Tagung, damit innerhalb einer Woche gewählt werden kann.

Eingebracht von

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
4:31 min
Antrag 100/A – Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
3:00 min
Antrag 100/A – Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
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