Steuerliche Begünstigung von Spenden für alle Bildungsmaßnahmen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, Spenden an alle Bildungsmaßnahmen steuerlich zu begünstigen und von der Kapitalertragsteuer zu befreien. Er argumentiert, dass der dadurch entstehende Steuerausfall von 10‑15 Mio € durch zusätzliche private Investitionen von rund 35 Mio € und langfristige Steuerzuwächse ausgeglichen wird.
einfache Mehrheit XXVII 22.06.2021
Entschließung
Bildung
Steuerwesen
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Derzeit werden Spenden für Bildung nur für wissenschaftliche Forschung und Erwachsenenbildung steuerlich begünstigt.
  • Der Antrag schlägt vor, die Spendenbegünstigung sowie die Befreiung von der Kapitalertragsteuer auf alle Bildungsmaßnahmen auszuweiten – also auch für frühkindliche, schulische und außerschulische Angebote.
  • Eine Studie schätzt den zusätzlichen Steuerausfall auf 10‑15 Mio € pro Jahr, während private Spenden um etwa 35 Mio € steigen würden.
  • Langfristig würde jede Erhöhung des Anteils höher qualifizierter Personen um 1 %‑Punkt den Primärsaldo des Haushalts um rund 150 Mio € erhöhen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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