Erhöhung der Dolmetscher‑Gebühren und Einführung einer Inflationsklausel

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Gebührensätze für Gerichtsdolmetscher*innen zu erhöhen und eine automatische Inflationsanpassung im Gebührenanspruchsgesetz einzuführen, um den Fachkräftemangel im Justizsystem zu beheben.
einfache Mehrheit XXVII 18.06.2024
Entschließung
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Der aktuelle Gebührensatz von rund 24 € pro Stunde ist im Vergleich zu anderen EU‑Ländern sehr niedrig und führt zu einem Mangel an qualifizierten Dolmetscher*innen.
  • Seit 2007 wurden die Gebühren nicht mehr erhöht; 2014 erfolgte sogar eine Herabsetzung, wodurch ein erheblicher Reallohnverlust entstanden ist.
  • Die Zahl der zertifizierten Dolmetscher*innen sank von ca. 1.400 im Jahr 2006 auf 738 im Jahr 2020, das Durchschnittsalter liegt über 60 Jahre – ein klares Zeichen für drohende Fachkräftelücke.
  • Der Antrag fordert eine gesetzliche Anhebung der Gebührensätze und die Einführung einer automatischen Inflationsanpassungsklausel im GebAG, um langfristig faire Entlohnung und ausreichende Versorgung sicherzustellen.
Relevante Medienberichte
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