Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf senkt die Schwelle für die Prüfung von Unternehmen durch den Rechnungshof von 50 % auf 25 % des Kapitals, sowohl für Bund, Länder als auch Gemeinden.2/3 Mehrheit XXVII 09.02.2021
Gesetz
Verfassung
Haushaltskontrolle
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Rechnungshof soll Unternehmen prüfen können, an denen der Bund mindestens 25 % des Kapitals hält.
- Die gleiche Prüfungsbefugnis gilt für Unternehmen, an denen ein Land mindestens 25 % beteiligt ist.
- Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern erhalten die Möglichkeit, Unternehmen mit einer Beteiligung von mindestens 25 % zu prüfen.
- Im Rechnungshofgesetz wird die Schwelle von 25 % für den Bund festgeschrieben.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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