Erweiterung der Rechnungshof‑Kontrolle auf Unternehmen mit 25 % öffentlicher Beteiligung

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf senkt die Schwelle für die Prüfung von Unternehmen durch den Rechnungshof von 50 % auf 25 % des Kapitals, sowohl für Bund, Länder als auch Gemeinden.
2/3 Mehrheit XXVII 09.02.2021
Gesetz
Verfassung
Haushaltskontrolle
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der Rechnungshof soll Unternehmen prüfen können, an denen der Bund mindestens 25 % des Kapitals hält.
  • Die gleiche Prüfungsbefugnis gilt für Unternehmen, an denen ein Land mindestens 25 % beteiligt ist.
  • Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern erhalten die Möglichkeit, Unternehmen mit einer Beteiligung von mindestens 25 % zu prüfen.
  • Im Rechnungshofgesetz wird die Schwelle von 25 % für den Bund festgeschrieben.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
Antrag 102/A – Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und Rechnungshofgesetz 1948 – RHG
Antrag 102/A – Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und Rechnungshofgesetz 1948 – RHG
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