Erweiterung des Umsatzersatzes für freie Künstler*innen und Zulieferer im Lockdown
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die im zweiten Lockdown eingeführte 80‑prozentige Umsatzersatzregelung auch freie Künstler*innen, technische Zulieferer und die garantierte Auszahlung von Gagen bei abgesagten Veranstaltungen einschließt.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Entschließung
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Freie Künstler*innen erhalten derzeit keinen Umsatzersatz, weil sie nicht direkt von der offiziellen Lockdown‑Verordnung betroffen sind.
Der aktuelle Umsatzersatz ist nicht an die Auszahlung vereinbarter Gagen gebunden – Künstler*innen können trotz erhaltenem Ersatz leer ausgehen.
Technische Zulieferer (z. B. Licht‑ und Tontechniker) sind von der Regelung ausgeschlossen, obwohl sie ohne Veranstaltungen ebenfalls kein Einkommen haben.
Gemeinnützige Kulturinstitutionen wurden zunächst nicht vollständig erfasst; nach öffentlichem Druck wurde die Regelung korrigiert, was die Notwendigkeit einer klareren Gesetzeslage verdeutlicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.