Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Mobilfunkanbieter klar informieren, wenn Sonderzeichen in SMS zusätzliche Kosten verursachen, indem § 5 des Konsumentenschutzgesetzes angepasst wird.einfache Mehrheit XXVII 24.11.2020
Entschließung
Telekommunikation
Schwerpunkte
- Sonderzeichen verkürzen die nutzbare Zeichenanzahl einer SMS, wodurch häufig mehrere Nachrichten entstehen und höhere Kosten für die Nutzer entstehen.
- Viele Verbraucher sind sich dieser Kostenfalle nicht bewusst, weil die Informationspflicht der Mobilfunkanbieter unklar ist.
- Der Antrag fordert den Bundesminister auf, § 5 des Konsumentenschutzgesetzes zu ändern, um transparentere Informationen über Kostenfallen bei Sonderzeichen bereitzustellen.
- Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Konsumentenschutz wird vorgeschlagen, damit das Thema fachlich geprüft wird.
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