Einheitliche Vorgaben für Reisegutscheine nach Covid‑19
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister einen Gesetzentwurf, der einheitliche Regeln für Gültigkeit, Übertragbarkeit und Rückzahlung von Reisegutscheinen festlegt, um Konsument*innen vor Verlusten zu schützen.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Entschließung
Tourismus
Gesundheit
Schwerpunkte
Viele Reiseunternehmen geben nach Covid‑19‑Stornierungen Gutscheine aus, die oft nur ein Jahr gültig sind und an eine bestimmte Person gebunden werden.
Konsument*innen verlieren häufig Geld, weil die Gutscheine verfallen, bevor sie genutzt werden können; Rückzahlungen erfolgen meist nur teilweise.
Der Antrag fordert den Bundesminister auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der einheitliche Regeln für Gültigkeitsdauer, Übertragbarkeit und Barauszahlung von Gutscheinen festlegt.
Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Konsumentenschutz soll sicherstellen, dass die Interessen der Verbraucher*innen im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.