Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Mietrechtsgesetz: Er erweitert die Gruppe der Personen, die das Hauptmietrecht übernehmen dürfen, und schließt Verwandte in absteigender Linie aus, um missbräuchliche Weitergaben von Altmietverträgen zu verhindern.einfache Mehrheit XXVII 24.01.2023
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der Hauptmieter kann sein Mietrecht an Ehegatten, eingetragene Partner*innen oder unterhaltsberechtigte Verwandte in gerader Linie (inkl. Wahlkinder) übertragen, wenn diese mindestens zwei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.
- Eintrittsberechtigt sind zusätzlich Lebensgefährte (mind. drei Jahre gemeinsamer Haushalt) und, bei § 12 Abs. 1, auch Geschwister, sofern sie ein dringendes Wohnbedürfnis haben.
- Verwandte in absteigender Linie (z. B. Eltern) sind von der Berechtigung ausgeschlossen, um missbräuchliche Weitergaben zu verhindern.
- Der Eintritt in das Hauptmietrecht nach §§ 87 und 88 des Ehegesetzes bleibt unverändert.
Eingebracht von
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