Beibehaltung und Ausweitung der abschlagsfreien Pension bei 540 Beitragsmonaten
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die seit 2020 geltende Regelung, dass Personen mit 45 Arbeitsjahren (540 Beitragsmonaten) keine Abschläge auf ihre Pension erhalten, beizubehalten und auf alle Berufsgruppen auszuweiten. Zusätzlich soll die Anrechnung von Präsenz‑ und Zivildienstzeiten als Beitragsmonate erfolgen und eine rückwirkende Neuberechnung der betroffenen Pensionsansprüche ab 1 Januar 2021 vorgenommen werden.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die bereits bestehende Regelung, dass Versicherte mit 540 Beitragsmonaten (45 Arbeitsjahren) keine Abschläge auf ihre Pension erhalten, soll beibehalten werden.
Die Abschlagsfreiheit soll auf alle Berufsgruppen ausgeweitet werden, nicht nur auf die bisher begünstigten.
Präsenz‑ und Zivildienstzeiten sollen als reguläre Beitragsmonate anerkannt werden, damit auch Personen mit Dienstverpflichtungen von der Abschlagsfreiheit profitieren.
Eine rückwirkende Neuberechnung aller Pensions‑ und Ruhegenussleistungen ab dem 1. Januar 2021 soll erfolgen, um bereits entstandene Abschläge (bis zu 12,6 %) zu beseitigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.