Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Nationalrat auf, die Bundesregierung zu bitten, das 3. Fakultativprotokoll zur UN‑Kinderrechtskonvention zu ratifizieren. Das Protokoll ermöglicht ein internationales Beschwerdeverfahren für Kinder, wenn nationale Rechtswege ausgeschöpft sind, und würde die Rechte von Kindern in Österreich stärken.einfache Mehrheit XXVII 06.12.2023
Entschließung
Verfassung
Völkerrecht
junger Mensch
Vereinte Nationen
Schwerpunkte
- Das 3. Fakultativprotokoll zur UN‑Kinderrechtskonvention eröffnet ein individuelles Beschwerdeverfahren für Kinder, die ihre Rechte verletzt sehen.
- Österreich hat das Protokoll bereits am 28.02.2012 unterzeichnet, aber bislang nicht ratifiziert.
- Eine Ratifikation würde die Stellung von Kindern als Rechtsträger gegenüber dem Staat stärken und Österreich verpflichten, Beschwerden zu prüfen.
- Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, dem Nationalrat das Protokoll zur Ratifikation vorzulegen; die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte wird vorgeschlagen.
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