Beibehaltung und Anpassung des Pauschbetrags zwischen AUVA und ÖGK

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag will den jährlichen Pauschbetrag von 209 Mio. € zwischen AUVA und ÖGK, der bis 2022 galt, über das Jahr 2022 hinaus beibehalten und künftig an die Beitragseinnahmen der AUVA anpassen.
einfache Mehrheit XXVII 21.04.2022
Entschließung
Gesundheit
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2023
  • Der bisherige Pauschbetrag von 209 Mio. € soll über das Jahr 2022 hinaus weitergeführt werden.
  • Der Pauschbetrag soll jährlich an die Beitragseinnahmensteigerung der AUVA angepasst (valorisiert) werden, um die Belastung flexibel zu halten.
  • Eine Abschaffung des Pauschbetrags würde 150 Mio. € jährlich aus dem Gesundheitssystem entziehen – gerade in der Pandemie‑Zeit unverantwortlich.
  • Eine Einzelverrechnung von Leistungen zwischen Unfall‑ und Krankenversicherung würde massive bürokratische Aufwände für Ärzt*innen, Apotheken und Spitäler erzeugen.

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