Bildungsreform: Teilrechtsfähigkeit, digitale Lehre und neue Prüfungsregeln
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die Teilrechtsfähigkeit von Schulen und Hochschulen für das EU‑Programm Erasmus+, digitalisiert den Unterricht, ersetzt Leistungsmessungen durch Kompetenzerhebungen und reformiert Prüfungs- sowie Wechselregelungen in der Oberstufe.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Öffentliche Schulen, Pädagogische Hochschulen und Sportakademien erhalten eine Teilrechtsfähigkeit, sodass sie im eigenen Namen am EU‑Förderprogramm Erasmus+ teilnehmen und Fördermittel selbst verwalten können.
Der Unterricht wird digitalisiert: Digitale Endgeräte (z. B. Notebooks, Tablets) werden definiert und als Arbeitsmittel für den IKT‑gestützten Unterricht eingesetzt.
Der Begriff "Leistungsmessungen" wird durch "Kompetenzerhebungen" ersetzt, um die Erfassung von Kompetenzen stärker in den Fokus zu rücken.
Die Prüfungsorganisation wird reformiert: Semesterprüfungen können einmal wiederholt werden, Fristen werden klar definiert und ein Ausgleichsprüfungs‑Regelwerk für Schul‑ und Klassenwechsel eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.