Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 30 % einen anteiligen Umsatzersatz (z. B. 40 %) erhalten, um Arbeitsplatzverluste zu verhindern, weil die bisherigen Hilfen zu gering und ungleich verteilt waren.
einfache Mehrheit XXVII 02.12.2020
Entschließung
Gesundheit
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Die Wirtschaftshilfen im ersten Lockdown waren zu gering und zu bürokratisch, was zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit um 200 000 Personen führte.
  • Im zweiten Lockdown wurde das Hilfesystem an das deutsche Modell angepasst, jedoch erhalten nur ausgewählte Unternehmen eine hohe Entschädigung, während andere, die indirekt stark betroffen sind, keine Hilfe bekommen.
  • Der Antrag fordert, dass Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 30 % einen anteiligen Umsatzersatz (z. B. 40 %) erhalten, vorzugsweise als Vorauszahlung.
  • Ziel ist eine volle Entschädigung und Arbeitsplatzgarantie für alle betroffenen Unternehmen, um weitere Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Relevante Medienberichte
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