Gesetzesvorschlag für bindende Volksabstimmungen in Gemeinden
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das bindende Volksabstimmungen auf Gemeindeebene ermöglicht, nachdem der VfGH frühere Regelungen als verfassungswidrig erklärt hat.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Entschließung
Gliedstaat
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der VfGH hat die bisherige Regelung, dass Volksabstimmungen mit bindender Wirkung ohne Zustimmung des Gemeinderates durchgeführt werden können, für verfassungswidrig erklärt.
Das Bundesverfassungsgesetz (Art. 117 Abs. 8 B‑VG) sieht zwar die unmittelbare Mitwirkung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten vor, gibt aber keinen klaren Rechtsrahmen für bindende Volksabstimmungen.
Nach Art. 118 Abs. 5 B‑VG sind alle Gemeindeorgane dem Gemeinderat weisungsgebunden; das aktuelle Modell, bei dem ein Volksentscheid die Entscheidung des Organs ersetzt, widerspricht diesem Prinzip.
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zu übermitteln, der eine klare Rechtsgrundlage für bindende Volksabstimmungen im Gemeinde‑Wirkungsbereich schafft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.