Stärkung der parlamentarischen Kontrolle über Verfassungsschutz und Nachrichtendienste
abgestimmt am
22.09.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf stärkt die parlamentarische Kontrolle über den Verfassungsschutz und militärische Nachrichtendienste, indem er neue Unterausschüsse, erweiterte Informations- und Berichtspflichten sowie ein Minderheitenrecht für Einsicht in Unterlagen einführt. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2021.
2/3 MehrheitXXVII22.09.2021
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
öffentliche Sicherheit
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Ein neuer Punkt (lit. l) wird eingefügt, der die Erstattung eines Vorschlags zur Wahl der unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz regelt.
Die Klubs müssen dem Präsidenten die Namen ihrer Mitglieder und Ersatzmitglieder mitteilen, damit diese als gewählt gelten.
Regelt, dass ein verhindertes Ausschussmitglied durch ein Ersatzmitglied desselben Klubs ersetzt wird und dass Ersatzmitglieder ihre Funktion behalten, bis neue Mitglieder gewählt sind.
Die Formulierung „nationale Interessen“ wird zu „die nationale Sicherheit“ geändert, um den Fokus auf Sicherheitsaspekte zu legen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.