Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Aussageverweigerungsrecht in der Strafprozeßordnung, indem er Parlamentarier*innen und deren Mitarbeitende ausdrücklich schützt, wenn es um vertrauliche Informationen geht.einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
Strafrecht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Antrag erweitert das Aussageverweigerungsrecht um eine neue Ziffer 6, die Parlamentarier*innen und deren Mitarbeitende schützt.
- In Z 5 wird ein Punkt am Satzende durch ein Komma ersetzt, um die neue Ziffer 6 grammatisch einzufügen.
- Der Verweis in § 157 Abs. 2 wird von „Z 2‑5“ auf „Z 2‑6“ geändert, sodass die neue Ziffer 6 ebenfalls berücksichtigt wird.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Schmidhofer Karl
ÖVP
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