Erweiterung des Quellenschutzes für Parlamentarier*innen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert das Aussageverweigerungsrecht in der Strafprozeßordnung, indem er Parlamentarier*innen und deren Mitarbeitende ausdrücklich schützt, wenn es um vertrauliche Informationen geht.
einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
Strafrecht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der Antrag erweitert das Aussageverweigerungsrecht um eine neue Ziffer 6, die Parlamentarier*innen und deren Mitarbeitende schützt.
  • In Z 5 wird ein Punkt am Satzende durch ein Komma ersetzt, um die neue Ziffer 6 grammatisch einzufügen.
  • Der Verweis in § 157 Abs. 2 wird von „Z 2‑5“ auf „Z 2‑6“ geändert, sodass die neue Ziffer 6 ebenfalls berücksichtigt wird.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
4:05 min
Antrag 109/A – Strafprozeßordnung 1975
2:00 min
Antrag 109/A – Strafprozeßordnung 1975
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