Rückerstattung der Studiengebühren für das Sommersemester 2020
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Bildung auf, die Studien- und Lehrgangsbeiträge für das Sommersemester 2020 zu erstatten, weil die Lehre nur online stattfand und viele Studierende finanzielle Einbußen hatten.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Entschließung
Gesundheit
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Studierende haben im Sommersemester 2020 nur Online‑Lehre erhalten, was nicht dem üblichen Leistungsumfang entspricht.
Viele Studierende verloren während der Pandemie ihren Job oder konnten nicht von Kurzarbeitsregelungen profitieren.
Das COVID‑19‑Hochschulgesetz (C‑HG) gibt dem Bundesminister die Ermächtigung, Rückerstattungen von Studiengebühren zu verordnen.
Der Antrag fordert, dass der Bundesminister die Rückerstattung für das Sommersemester 2020 verordnet und den Hochschulen gleichzeitig Ausgleichszahlungen leistet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.