Erweiterung von Kunst‑ und Kulturförderungen wegen COVID‑19
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht die finanzielle Unterstützung für selbstständige Künstler*innen wegen der COVID‑19‑Pandemie, erweitert bestehende Fonds, führt neue Förderungen ein und passt Bezeichnungen sowie Fristen in mehreren Kultur‑ und Sozialversicherungs‑Gesetzen an.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Gesetz
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der COVID‑19‑Fonds im Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetz wird von 10 Mio. € auf 20 Mio. € erhöht und gilt für die Kalenderjahre 2020 und 2021; er läuft am 31. Dezember 2022 aus.
In allen betroffenen Gesetzen wird die Bezeichnung „Bundeskanzler“ durch „Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport“ ersetzt.
Die Frist für die im Gesetz genannte Zahlung wird von 31. Dezember 2020 auf 31. Dezember 2021 verlängert.
Der Überbrückungs‑Finanzierungsfonds wird von 90 Mio. € auf 110 Mio. € erhöht; ein neuer § 2a definiert die Anspruchsberechtigung für das Jahr 2021 und erlaubt flexible Unterstützungsbeträge.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.