Gesetzliches Budgetprovisorium 2020 und Anpassung des Bundesfinanzrahmengesetzes
abgestimmt am
10.01.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz legt ein vorläufiges Budget für das Jahr 2020 fest, das auf dem Bundesfinanzgesetz 2019 basiert, und passt die Obergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetz 2019‑2022 an.
einfache MehrheitXXVII10.01.2020
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Das vorläufige Budget für 2020 basiert grundsätzlich auf dem Bundesfinanzgesetz 2019, sofern keine abweichenden Regelungen im neuen Gesetz getroffen werden.
Falls das Bundesfinanzrahmengesetz 2019‑2022 für 2020 niedrigere Obergrenzen festlegt, gelten diese statt der höheren Grenzen aus dem BFG 2019.
Art. VI Z 4 des Bundesfinanzgesetzes 2019 wird nicht angewendet; Rücklagen aus dem Vorjahr dürfen nur im Rahmen des Provisoriums verwendet werden.
Die Einhaltung der Obergrenzen wird von den haushaltsleitenden Organen überwacht, wie im Bundeshaushaltsgesetz 2013 festgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.