Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, Dorfläden – gemeinnützige Selbstbedienungsstellen für regionale Lebensmittel – von der Gewerbeordnung auszunehmen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, um die Nahversorgung im ländlichen Raum zu sichern.einfache Mehrheit XXVII 05.03.2024
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Dorfläden stärken die regionale Wirtschaft und sichern die Nahversorgung mit frischen, lokalen Lebensmitteln.
- Die aktuelle Rechtslage (Gewerbeordnung und Öffnungszeitengesetz) erschwert den Betrieb von Dorfläden wegen hoher bürokratischer Hürden.
- Der Antrag fordert, Dorfläden, die gemeinnützig sind und bestimmte Kriterien erfüllen, von der Gewerbeordnung auszunehmen.
- Durch die Ausnahmeregelung sollen flexible Öffnungszeiten ermöglicht werden, um insbesondere in Krisenzeiten (z. B. Pandemie) die Versorgung sicherzustellen.
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