Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Unternehmen für den COVID‑19‑Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz nicht nur nach ihrer Einkunftsart, sondern auch nach einer gültigen Gewerbeberechtigung förderfähig sein sollen.einfache Mehrheit XXVII 17.12.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der aktuelle Fixkostenzuschuss wird nur an Unternehmen gewährt, die Einkünfte aus den im Einkommensteuergesetz genannten Einkunftsarten (§§ 21‑23) erzielen.
- Unternehmen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28) erzielen – etwa Betreiber kleiner Appartementshäuser mit bis zu vier Einheiten – sind von der Förderung ausgeschlossen, obwohl sie ebenfalls unter Liquiditätsdruck stehen.
- Der Antrag schlägt vor, dass das Vorhandensein einer gültigen Gewerbeberechtigung ausreiche, um den Fixkostenzuschuss bzw. Umsatzersatz zu erhalten, unabhängig von der steuerlichen Einkunftsart.
- Der Entschließungsantrag wird an den Tourismusausschuss weitergeleitet, weil viele der betroffenen Betriebe im Tourismus‑ und Gastgewerbe tätig sind.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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