Erleichterte Kurzzeitvisa für belarussische Demokratieaktivist*innen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Österreich Kurzzeitvisa für belarussische Demokratieaktivist*innen schnell und unbürokratisch bereitstellt, damit sie vor Verfolgung fliehen können.
einfache Mehrheit XXVII 11.12.2020
Entschließung
Ausweis
Internationale Beziehungen

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die schnelle, unbürokratische Ausstellung von Kurzzeitvisa für belarussische Demokratieaktivist*innen auf Basis des § 22 Fremdenpolizeigesetzes.
  • Nach Ablauf der Kurzzeitvisa sollen Betroffene die Möglichkeit erhalten, ein Langzeitvisum oder Asyl zu beantragen, um längerfristig in Sicherheit zu leben.
  • Die Regelung orientiert sich am litauischen Modell, das bereits ähnliche Visa‑Erleichterungen für verfolgte Belarus‑Bürger*innen eingeführt hat.
  • Zuständig ist der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten; die Zuweisung des Antrags erfolgt an den Außenpolitischen Ausschuss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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