Umverteilung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in Uganda und Äthiopien zugunsten nicht‑staatlicher Akteure

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Österreichs Entwicklungszusammenarbeit in Uganda und Äthiopien neu bewertet und sämtliche Fördermittel ausschließlich an NGOs und andere nicht‑staatliche Akteure weitergeleitet werden, bis Menschenrechte und Friedensprozesse gesichert sind.
einfache Mehrheit XXVII 05.10.2023
Entschließung
Politik der Zusammenarbeit

Schwerpunkte

  • Die aktuelle EZA‑Förderung in Uganda (22 Projekte, 14 Mio. €) und Äthiopien (21 Projekte, 27,6 Mio. €) wird analysiert.
  • Alle Fördermittel sollen ausschließlich an private, nicht‑staatliche Organisationen, Unternehmen oder Institutionen fließen.
  • Das EU‑Türkei‑Flüchtlingshilfsmodell wird als Vorbild für die direkte Auszahlung an NGOs genutzt.
  • Die Umleitung bleibt in Kraft, bis in Uganda die Rechte der Opposition garantiert und in Äthiopien ein Friedensprozess für alle ethnischen Gruppen eingeleitet ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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