Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass bei Ziviltechnikergesellschaften mindestens 50 % des Kapitals von ZiviltechnikerInnen gehalten werden muss, auch wenn mehrere Beteiligungsebenen bestehen, um deren Unabhängigkeit zu schützen.einfache Mehrheit XXVII 24.03.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der EuGH hat 2019 festgestellt, dass das bisherige Berufsgesetz der Ziviltechniker gegen EU‑Recht verstößt.
- Die geplante Novelle des Ziviltechnikergesetzes soll die Unabhängigkeit der ZiviltechnikerInnen durch eine Mindestkapitalbeteiligung von 50 % sichern.
- Durch die Möglichkeit interdisziplinärer Gesellschaften kann die 50‑Prozent‑Grenze indirekt unterschritten werden (Verschachtelung).
- Der Antrag verlangt, dass bei mehrstufigen Beteiligungen die effektive Beteiligung von ZiviltechnikerInnen immer mindestens 50 % beträgt.
Reden
9 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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