Sicherstellung der Unabhängigkeit von ZiviltechnikerInnen durch Mindestkapitalbeteiligung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass bei Ziviltechnikergesellschaften mindestens 50 % des Kapitals von ZiviltechnikerInnen gehalten werden muss, auch wenn mehrere Beteiligungsebenen bestehen, um deren Unabhängigkeit zu schützen.
einfache Mehrheit XXVII 24.03.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der EuGH hat 2019 festgestellt, dass das bisherige Berufsgesetz der Ziviltechniker gegen EU‑Recht verstößt.
  • Die geplante Novelle des Ziviltechnikergesetzes soll die Unabhängigkeit der ZiviltechnikerInnen durch eine Mindestkapitalbeteiligung von 50 % sichern.
  • Durch die Möglichkeit interdisziplinärer Gesellschaften kann die 50‑Prozent‑Grenze indirekt unterschritten werden (Verschachtelung).
  • Der Antrag verlangt, dass bei mehrstufigen Beteiligungen die effektive Beteiligung von ZiviltechnikerInnen immer mindestens 50 % beträgt.

Reden

9 Reden insgesamt

Pro
Contra
Ziviltechnikergesetz 2019
3:15 min
Ziviltechnikergesetz 2019
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