Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Verbraucherzahlungskontogesetz einen neuen § 4a hinzu. Dieser verpflichtet Zahlungsdienstleister, Verbraucher von Gebühren unabhängiger Geldautomatenbetreiber zu befreien, begrenzt auf 24 kostenlose Bargeldabhebungen pro Jahr für Verträge nach dem 30. Juni 2021.einfache Mehrheit XXVII 04.05.2021
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
- Der neue § 4a verpflichtet den Zahlungsdienstleister, Verbraucher von Entgelten zu befreien, die unabhängige Betreiber von Geldautomaten für Bargeldabhebungen verlangen.
- Die Befreiung gilt nur für Verträge, die nach dem 30. Juni 2021 abgeschlossen wurden, und ist auf den Gegenwert von maximal 24 Bargeldabhebungen pro Jahr begrenzt.
- Der neue § 4a tritt am 1. Juli 2021 in Kraft, wie in § 36 Abs 6 festgelegt.
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