Beibehaltung der abschlagsfreien Pension nach 45 Arbeitsjahren und Rücknahme der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die 2021 abgeschaffte abschlagsfreie Pension für Personen mit mindestens 45 Beitragsjahren wieder einzuführen und die Kürzung der ersten Pensionsanpassung zu beenden. Er schlägt zudem vor, Präsenz‑ und Zivildienst als Beitragsmonate anzuerkennen und betroffene Pensionsleistungen neu zu berechnen.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die Abschaffung der abschlagsfreien Pension für Personen mit 45 Beitragsjahren soll rückgängig gemacht werden, sodass diese Gruppe keine Abschläge mehr zahlen muss.
Zeiten des Präsenz‑ und Zivildienstes sollen als Beitragsmonate anerkannt werden, damit sie bei der Pensionsberechnung berücksichtigt werden.
Alle Pensions‑ und Ruhegenussleistungen, die auf § 15 APG beruhen oder zwischen dem 01.01.2014 und dem 31.12.2019 gewährt wurden, sollen zum 01.01.2021 neu berechnet werden, um Abschläge bis zu 12,6 % zu entfernen.
Die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung, die jährlich rund 100 000 Neupensionist*innen betrifft, soll aufgehoben werden, damit die volle Inflationsausgleichszahlung erfolgt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.