Der Gesetzentwurf ergänzt das Mutterschutzgesetz um einen Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen: Ab der 14. Schwangerschaftswoche dürfen sie nicht in Kundenkontakt‑ oder Körperkontakt‑Jobs arbeiten. Arbeitgeber müssen den Kontakt vermeiden, alternativ Homeoffice anbieten und das volle Gehalt weiterzahlen – befristet bis 31. März 2021.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
Frau
Gesundheit
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen ab der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes nicht in Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen Kundenkontakt, längerer direkter Personen‑Kontakt oder Körperkontakt besteht.
Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen so ändern, dass der Kontakt vermieden wird; wenn das nicht möglich ist, muss ein alternativer Arbeitsplatz oder Homeoffice angeboten werden, wobei das volle Entgelt weitergezahlt wird.
Die betroffenen Frauen behalten während des Beschäftigungsverbots Anspruch auf ihr bisheriges Gehalt.
Die Regelung ist befristet und gilt bis zum 31. März 2021, um während der COVID‑19‑Pandemie besonderen Schutz zu bieten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.