Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, bis Ende Februar 2021 eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die nicht‑ärztlichen Gesundheitsberufen ein Honorar von mindestens 80 % des Vorjahreshonorars für das Jahr 2020 garantiert – analog zur bestehenden Regelung für Ärztinnen und Ärzte.einfache Mehrheit XXVII 22.02.2021
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Bundesminister soll bis spätestens 2021‑02‑28 eine gesetzliche Regelung erarbeiten, die nicht‑ärztlichen Gesundheitsberufen ein Honorar von mindestens 80 % des Jahres‑2019 garantiert.
- Die Forderung orientiert sich an der bestehenden Garantie für Ärztinnen und Ärzte nach § 746 Abs. 6 und 7, die bereits für das 1., 2. und 4. Quartal 2020 gilt.
- Betroffen sind Berufsgruppen mit einem Vertrag nach den Sozialversicherungsgesetzen (ASVG, B‑SVG, G‑GSVG oder B‑KUVG), insbesondere Zahnärzte, Psycholog*innen, Hebammen und weitere MTD‑Berufe.
- Ziel ist, finanzielle Sicherheit für diese Berufsgruppen zu schaffen, um die Versorgung der Bevölkerung auch in Krisenzeiten sicherzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.