Einrichtung einer Nationalen Kommission & Jahreszuwendung von 2 Mio. € für das Rote Kreuz
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Rotkreuzgesetz um drei neue Paragraphen, schafft eine Nationale Kommission für humanitäres Völkerrecht und legt einen jährlichen Bundeszuschuss von 2 Mio. € für das Österreichische Rote Kreuz fest.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
Völkerrecht
Zivilschutz
Schwerpunkte
Eine Nationale Kommission wird eingerichtet, die aus Vertretern des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und des Österreichischen Roten Kreuzes besteht.
Der Bund zahlt dem Roten Kreuz jährlich 2 Mio. €; die Auszahlung erfolgt quartalsweise, das Rote Kreuz muss die Mittelverwendung nachweisen und bei Versäumnissen Rückzahlungen leisten.
Vor der ersten Auszahlung muss ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen werden, der Pflichten zur sparsam‑ und zweckmäßigen Mittelverwendung enthält.
Die neuen Paragraphen 10a‑c treten rückwirkend zum 1. Jänner 2020 in Kraft; die Zuwendung für 2020 wird sofort ausgezahlt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.