Verpflichtende Ausbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen zu Gewalt gegen Frauen
abgestimmt am
22.04.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Richter*innen und Staatsanwält*innen verpflichtend ein mindestens einwöchiges Seminar zu Gewalt gegen Frauen, Kinder und häusliche Gewalt erhalten. Das Training soll gemeinsam mit Opferschutzeinrichtungen entwickelt werden und das Ziel haben, Opfer besser zu schützen und Täter konsequenter zur Verantwortung zu ziehen.
einfache MehrheitXXVII22.04.2021
Entschließung
Opferhilfe
Gerichtswesen
Schwerpunkte
Ein verpflichtendes, mindestens einwöchiges Seminar zum Thema Gewalt gegen Frauen, Kinder und häusliche Gewalt wird in die Ausbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen integriert.
Das Seminar wird gemeinsam mit Fachleuten aus Opferschutzeinrichtungen entwickelt und durchgeführt, um Praxiswissen einzubringen.
Universitäre Rechtsstudiengänge erhalten verpflichtende Lehrmodule zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Traumatisierung.
Für amtstragende Richter*innen werden regelmäßige Fortbildungsseminare angeboten, die ebenfalls das Thema abdecken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.