Ergänzung von Art. 13: Gerichtliche Kontrolle statt Vorzensur
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes um einen Satz, der festlegt, dass nur ordentliche Gerichte über die Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen entscheiden dürfen, um mittelbare Zensur durch Plattformen zu verhindern.
2/3 MehrheitXXVII24.03.2021
Gesetz
Presse
Verfassung
Schwerpunkte
Der Antrag fügt dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit einen Satz hinzu, der festlegt, dass nur ordentliche Gerichte über die Rechtmäßigkeit von Äußerungen entscheiden dürfen.
Ziel ist es, mittelbare Zensur zu verhindern, indem Plattformbetreiber nicht mehr aus Angst vor Strafen Inhalte vorsorglich löschen können.
Der Gesetzentwurf reagiert auf die zunehmende Verbreitung von Hass‑ und Desinformations‑Inhalten im Internet, die häufig über soziale Medien verbreitet werden.
Kritiker bemängeln, dass die Formulierung zu allgemein ist und die Gerichte zusätzlich belasten könnte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.