Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass kleine Tourismusbetriebe, die wegen Covid‑19 geschlossen wurden und nicht unter die bestehenden Förderkriterien fallen, Zugang zu Umsatzersatz‑ und Fixkostenzuschüssen erhalten. Die Förderfähigkeit soll anhand erbrachter touristischer Dienstleistungen (z. B. Sauna, Frühstück) geprüft werden, unabhängig von der steuerlichen Einkunftsart oder Gewerbeberechtigung.einfache Mehrheit XXVII 17.12.2020
Entschließung
Tourismus
Gesundheit
Schwerpunkte
- Kleine Tourismusbetriebe, die steuerlich als Vermietung und Verpachtung gelten, sollen Zugang zu Umsatzersatz‑ und Fixkostenzuschüssen erhalten.
- Betriebe mit mehr als zehn Betten, aber ohne formale Gewerbeanmeldung, können ebenfalls förderfähig sein, wenn sie touristische Zusatzleistungen anbieten.
- Die Bundesregierung soll die Förderrichtlinien dahingehend ändern, dass die Art der erbrachten touristischen Dienstleistungen (z. B. Sauna, Frühstück) das entscheidende Kriterium für die Förderfähigkeit ist.
- Der Nachweis einer touristischen Tätigkeit soll unabhängig von Einkunftsart oder Gewerbeberechtigung erfolgen und sich an der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs orientieren.
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