Ausschluss von Wohnungseigentümern bei terroristischer Verurteilung
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Personen, die wegen terroristischer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, von Eigentümergemeinschaften ausgeschlossen werden können. Dazu soll § 36 Abs. 1 WEG um eine neue Ziffer erweitert werden.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Entschließung
Strafrecht
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag will § 36 Abs. 1 WEG um eine neue Ziffer 4 ergänzen, damit Ausschlussklagen bei terroristischen Verurteilungen möglich werden.
Die neue Ziffer soll alle genannten Straftaten – insbesondere terroristische Verurteilungen und damit verbundene Delikte – als Grund für einen Ausschluss von Wohnungseigentümern aufnehmen.
Eine Ausschlussklage soll dann stattgegeben werden, wenn zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung die Verurteilung noch nicht vollstreckt bzw. die Vorstrafe nicht getilgt ist.
Der Antrag richtet sich an die Bundesministerin für Justiz und fordert eine rasche Vorlage einer Regierungsinitiative im Nationalrat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.