Terroristische Verurteilungen als Kündigungsgrund und Ausschluss aus dem Sozialen Wohnungsbau
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen Terrorismus als wichtiger Kündigungsgrund nach § 30 MRG gilt und betroffene Personen vom sozialen Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Entschließung
Strafrecht
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Eine Verurteilung wegen terroristischer Straftaten soll als wichtiger Kündigungsgrund nach § 30 MRG gelten.
Die im Strafgesetzbuch verankerten Terrorismus‑Normen (§ 278b‑g) werden als Basis für die Kündigungsentscheidung herangezogen.
Zusätzlich werden die allgemeinen Straftatbestände (§ 128‑131 StGB) in die Bewertung einbezogen, um auch andere schwere Delikte zu berücksichtigen.
Die §§ 144 und 145 StGB (Vergehen gegen die öffentliche Ordnung) werden ebenfalls als mögliche Kündigungsgründe genannt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.