Gesetzliche Regelungen zum Schutz gefährdeter Minderjähriger und Ausbau von Betreuungsplätzen
abgestimmt am
19.05.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein neues Gesetz, das gefährdete Minderjährige bei akuter Gefahr in geschlossenen Einrichtungen unterbringen lässt, und den Ausbau von Kriseninterventions‑ und Therapieplätzen, um die überfüllten Jugendhilfeeinrichtungen zu entlasten.
einfache MehrheitXXVII19.05.2022
Entschließung
Familie
Gesundheit
junger Mensch
Schwerpunkte
Der Antrag fordert ein neues gesetzliches Instrument, das es erlaubt, gefährdete Minderjährige bei akuter Gefahr in geschlossenen Einrichtungen zu unterbringen.
In Deutschland ist das Jugendamt bei Selbstmeldung des Kindes oder bei akuter Gefahr befugt, das Kind in Obhut zu nehmen.
Eine Inobhutnahme ist auch möglich, wenn das Jugendamt die Gefahr nicht rechtzeitig gerichtlich klären kann.
Der Antrag verlangt den Ausbau von Kriseninterventions‑ und Therapieplätzen, weil aktuelle Einrichtungen überfüllt sind und es kaum Langzeitplätze für problembehaftete Jugendliche gibt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.