Der Gesetzentwurf legt fest, dass die automatischen Gehaltserhöhungen für Bundes‑ und Landespolitiker bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt werden, wenn ihr Gehalt 49 % des Referenzwerts von Ende 2020 übersteigt. Bestimmte regionale Ämter bleiben davon ausgenommen.
2/3 MehrheitXXVII21.12.2020
Gesetz
Einkommen
Gesundheit
Verfassung
direkt gewählte Kammer
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Die automatische Gehaltserhöhung für Politiker wird bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt, wenn ihr Gehalt mehr als 49 % des am 31. Dezember 2020 geltenden Ausgangsbetrags beträgt.
Die gleiche Regelung wird im Bundesbezügegesetz verankert, sodass die Anpassung des Ausgangsbetrags ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 entfällt.
Betroffene Politiker sind u. a. Bundespräsident, Bundeskanzler, Vizekanzler, Präsident des Nationalrates, Bundesminister, Staatssekretäre und Nationalratsabgeordnete.
Ausgenommen von der Gehaltsbegrenzung sind Landeshauptmänner, deren Stellvertreter, Mitglieder der Landesregierungen (ohne Landeshauptmann), Bürgermeister großer Städte (z. B. Graz) sowie Präsidenten und Stellvertreter der Landtage.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.