Zusammenfassung
Der Antrag fordert die sofortige Aufhebung des 2018 erlassenen Verbots für CBD‑Produkte, weil aktuelle EU‑Rechtsprechung und UN‑Empfehlungen zeigen, dass CBD kein Suchtstoff ist.einfache Mehrheit XXVII 18.04.2023
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der aktuelle Erlass von 2018 ordnet CBD‑Produkte der EU‑Novel‑Food‑Verordnung zu und verbietet ihr Inverkehrbringen in Österreich.
- Internationale Empfehlungen (UN) und Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben klargestellt, dass CBD kein Suchtstoff ist und nicht als neuartig gilt, solange der THC‑Gehalt unter 0,2 % liegt.
- Der Erlass wird als rechtswidrig eingestuft; daher soll er sofort aufgehoben werden.
- Der Antrag fordert den Bundesminister für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz auf, den Erlass aufzuheben und die Zuständigkeit an den Gesundheitsausschuss zu überweisen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.