Umsatzersatz von 40 % für Sportartikelhändler & Skiverleiher in Lockdown‑Betroffenen Tourismusregionen
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, den Sportartikelhändlern und Skiverleihern in den vom Lockdown betroffenen Tourismusregionen einen Umsatzersatz von 40 % zu gewähren, um ihre Liquidität während des Betretungsverbots der Beherbergungsbetriebe zu sichern. Die Antragsteller betonen, dass die Wintermonate für diese Unternehmen die umsatzstärkste Zeit sind und ohne Unterstützung Existenzgefahr droht.einfache Mehrheit XXVII 11.02.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Lockdown hat die Hotellerie, Gastronomie und damit verbundene Einzelhändler stark getroffen, weil alle Betriebe geschlossen wurden.
- Sportartikelhändler und Skiverleiher in Tirol, Vorarlberg und Salzburg haben bis zu 90 % Umsatzverlust erlitten, weil die wichtigsten Kunden – die Urlauber – ausblieben.
- Die Lagerbestände sind voll, aber der Warenwert ist um 50‑70 % gefallen, was zu einem erheblichen Substanzverlust führt.
- Der Wareneinsatz macht rund 60 % der Kosten im Sporthandel aus; deshalb steht die Sicherung der Liquidität im Vordergrund.
Dokumente (PDFs)
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