Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Rechtsberatung im Asylverfahren aus der BBU herauszulösen, weil das Innenministerium zu stark Einfluss hat und damit die Unabhängigkeit gefährdet ist.einfache Mehrheit XXVII 03.06.2020
Entschließung
Flüchtling
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die BBU ist zu 100 % Eigentum des Bundes; das Innenministerium übt als Alleingesellschafter umfassende Weisungsbefugnisse aus, wodurch die Rechtsberatung praktisch nicht unabhängig sein kann.
- Obwohl das Gesetz die Rechtsberater als „weisungsfrei und unabhängig“ definiert, ermöglicht das Ministerium die Auswahl von Personal, die Festlegung von Auftragsbedingungen und das Budget, was die tatsächliche Unabhängigkeit gefährdet.
- Die Rechtsberatung der BBU umfasst Verfahren vor dem BFA (§ 49 BFA‑VG) und vor dem BVwG (§ 52 BFA‑VG), also die wichtigsten Instanzen im Asylverfahren.
- Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorlegt, um die Rechtsberatung aus der BBU herauszulösen und in eine eigenständige, vom Innenministerium unabhängige Behörde zu überführen.
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