Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die Versammlungsfreiheit nicht willkürlich zu beschneiden und die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsgüterabwägung nach dem Versammlungsgesetz korrekt durchzuführen. Er beruft sich dabei auf das Staatsgrundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention.einfache Mehrheit XXVII 09.02.2021
Entschließung
Gesundheit
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Schwerpunkte
- Der Antrag kritisiert, dass die Corona‑Maßnahmen der Bundesregierung zu massiven wirtschaftlichen Schäden, Bildungsverlusten und psychischen Belastungen geführt haben.
- Er verweist auf das verfassungsrechtliche Grundrecht, das im Staatsgrundgesetz (StGG) verankert ist und jedem Bürger das Recht auf Versammlung garantiert.
- Der Antrag nennt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als weitere Rechtsgrundlage, die Versammlungs‑ und Vereinigungsfreiheit schützt.
- Der Antrag fordert, dass das Innenministerium die im Versammlungsgesetz vorgeschriebene Rechtsgüterabwägung korrekt und nicht willkürlich durchführt.
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