Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung der drei‑Tage‑Berichtsfrist für bestimmte hochkarätige Fälle im Berichtspflichtenerlass der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, weil sie Ressourcen bindet und Ermittlungen verzögert.einfache Mehrheit XXVII 14.01.2021
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Die aktuelle Regelung verlangt, dass Staatsanwälte über bedeutende Verfahrensschritte bereits drei Werktage vor deren Durchführung berichten müssen.
- Eine nachträgliche Meldung ist nur zulässig, wenn es um Anträge oder Anordnungen geht, die keinen Aufschub dulden.
- Die Frist gilt insbesondere für Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Sicherstellungen und andere Grundrechtseingriffe.
- Der Antrag schlägt vor, die Drei‑Tage‑Frist in Fällen abzuschaffen, in denen das öffentliche Interesse allein aus der prominenten Funktion des Beschuldigten entsteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.