Abschaffung der Drei‑Tage‑Berichtsfrist bei öffentlichen Verdächtigen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung der drei‑Tage‑Berichtsfrist für bestimmte hochkarätige Fälle im Berichtspflichtenerlass der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, weil sie Ressourcen bindet und Ermittlungen verzögert.
einfache Mehrheit XXVII 14.01.2021
Entschließung
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Regelung verlangt, dass Staatsanwälte über bedeutende Verfahrensschritte bereits drei Werktage vor deren Durchführung berichten müssen.
  • Eine nachträgliche Meldung ist nur zulässig, wenn es um Anträge oder Anordnungen geht, die keinen Aufschub dulden.
  • Die Frist gilt insbesondere für Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Sicherstellungen und andere Grundrechtseingriffe.
  • Der Antrag schlägt vor, die Drei‑Tage‑Frist in Fällen abzuschaffen, in denen das öffentliche Interesse allein aus der prominenten Funktion des Beschuldigten entsteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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