Namensanpassung der Ministerbezeichnungen im AMSG (Kurzarbeit)
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Der Antrag ändert im Arbeitsmarktservicegesetz die Bezeichnungen der Ministerien in den Kurzarbeitsregelungen und korrigiert ein Datum. Die Änderungen treten am 1. Februar 2021 in Kraft.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Die Bezeichnungen der Ministerien in den Kurzarbeitsregelungen werden vereinheitlicht: „Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“ wird zu „Bundesminister für Arbeit“, und „Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ wird zu „Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“.
Das in den genannten Absätzen genannte Datum wird von „31. März 2021“ auf „30. Juni 2021“ korrigiert.
Ein neuer Absatz 43 wird eingefügt, der festlegt, dass die Änderungen aus § 37b Abs. 4 und 6 sowie die Datumsänderungen aus § 78 Abs. 38 und 42 mit dem 1. Februar 2021 in Kraft treten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.