Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein umfangreiches Maßnahmenpaket: Beibehaltung der Beitragsregelung von 2020, Abschaffung von Pensionsabschlägen bei 540 Beitragsmonaten, einen 30‑%igen COVID‑19‑Zuschlag zum Arbeitslosengeld, eine Home‑Office‑Regelung und die Ausgabe von 2 000 €‑Gutscheinen pro Bürger.einfache Mehrheit XXVII 12.05.2022
Entschließung
Exekutive
Gesundheit
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die seit dem 1. Januar 2020 geltende Beitragsregelung soll als Basis beibehalten und Zeiten des Präsenz‑ und Zivildienstes als Beitragsmonate anerkannt werden.
- Der abschlagsfreie Ruhebezug bei 540 Beitragsmonaten wird analog zu den Bestimmungen für Beamte, Post‑ und Bahn‑Bedienstete geregelt.
- Alle Pensions‑ und Ruhegenussleistungen, die auf § 15 APG beruhen, sollen rückwirkend zum 1. Januar 2020 ohne Abschläge ausbezahlt werden.
- Ein COVID‑19‑Ausgleich von 30 % wird zu allen Arbeitslosenversicherungsleistungen rückwirkend ab dem 15. März 2020 hinzugefügt.
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