Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung – insbesondere die Justizministerin – auf, das Lagezuschlagsverbot im Gründerzeitviertel und seine sozialpolitische Bedeutung öffentlich anzuerkennen.einfache Mehrheit XXVII 14.12.2021
Entschließung
Gesundheit
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Das Lagezuschlagsverbot wird als wichtiges Instrument zur Senkung der Wohnkosten im Gründerzeitviertel hervorgehoben.
- Der Verfassungsgerichtshof hat 2015 die Zulässigkeit des Verbots bestätigt und dabei die soziale Dimension betont.
- Der Oberste Gerichtshof hat den Begriff „Gründerzeitviertel“ weiter ausgeweitet, wodurch das Verbot auf ein größeres Stadtgebiet Anwendung findet.
- Der Nationalrat fordert die Bundesregierung und die Justizministerin auf, sich öffentlich zu dem Verbot und seiner Bedeutung zu bekennen; das Gesuch soll an den Ausschuss für Bauten und Wohnen weitergeleitet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.