Der Gesetzentwurf erhöht die finanzielle Unterstützung für selbstständige Künstler*innen während der COVID‑19‑Krise: Der COVID‑19‑Fonds im K‑SVFG wird von 20 Mio. € auf 40 Mio. € angehoben, und das Überbrückungsfinanzierungsbudget von 110 Mio. € auf 120 Mio. € erhöht. Zusätzlich wird ein neues Inkrafttretens‑ und Ablaufdatum bis zum 31.12.2022 festgelegt.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Der COVID‑19‑Fonds im Künstler‑Sozialversicherungsfond wird von 20 Mio. € auf 40 Mio. € erhöht, um die durch die Pandemie verursachten Einnahmeausfälle besser abzufedern.
Der Überbrückungsfinanzierungsfonds für selbstständige Künstler*innen wird von 110 Mio. € auf 120 Mio. € erhöht, um die Finanzierung im Jahr 2021 sicherzustellen.
Ein neuer Absatz (5) in § 11 legt fest, dass die Änderungen ab dem Tag nach Kundmachung gelten und am 31.12.2022 auslaufen.
Die Richtlinien können neben Künstler*innen auch Kulturvermittler*innen als Förderberechtigte aufnehmen und ein vereinfachtes Entscheidungsverfahren vorsehen.
Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen u. Künstler, 22. COVID-19-Gesetz
Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen u. Künstler, 22. COVID-19-Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.