Schutz der Meinungsvielfalt auf Online‑Plattformen mit Monopolstellung
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das die Meinungsvielfalt auf großen Online‑Plattformen schützt. Inhalte dürfen nur bei nachgewiesener Rechtswidrigkeit gelöscht werden; Gerichte entscheiden über die Rechtmäßigkeit, und Plattformen können bei unrechtmäßigen Löschungen bis zu 15 Mio. € Strafe erhalten.
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Entschließung
Internet
Menschenrechte
Schwerpunkte
Beiträge und Konten dürfen nur bei nachgewiesener Rechtswidrigkeit gelöscht oder gesperrt werden.
Die Rechtmäßigkeit von Löschungen wird ausschließlich von ordentlichen Gerichten geprüft.
Ein Beschwerdeverfahren ermöglicht Nutzern, innerhalb von 48 Stunden eine Prüfung durch die Plattform und anschließend innerhalb von sieben Tagen durch eine staatliche Stelle zu erhalten.
Plattformbetreiber, die rechtskonforme Inhalte unrechtmäßig entfernen, können mit Bußgeldern bis zu 15 Mio. € belegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.